Stefanie Minkley – Für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität

ANLÄSSLICH DER EINIGUNG DER GROSSEN KOALITION ZUR REFORM DES § 219A STGB ERKLÄREN DIE JUSOS HESSEN

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30.01.2019

„Die Große Koalition hat sich geeinigt: Auf den öffentlichen Druck nach der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wird der §219a StGB endlich reformiert. Die Reform erlaubt Ärztinnen und Ärzte nun legal darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wünschenswert wäre darüber hinaus eine Regelung gewesen, die auch gesetzlich klarstellt, inwiefern sie prinzipiell auch Informationen über die Durchführung an sich bereitstellen dürfen. Der Gesetzesentwurf stellt dennoch ein Mindestmaß an Informations- und Rechtssicherheit für betroffene Frauen und Ärztinnen und Ärzten her – mehr war mit den Unionsparteien nicht drin“, so Stefanie Minkley, stellv. Juso-Landesvorsitzende.

Aus Sicht der Jusos habe die SPD gegenüber der bisherigen Gesetzeslage wichtige Nachschärfungen erreichen können. „Die SPD hat die Forderung nach einer Liste von Kliniken und Ärztinnen und Ärzten, die einen Abbruch durchführen und deren Methoden in den Entwurf mit einbringen können. Außerdem sollen Verhütungsmittel bis zum Alter von 22 Jahren endlich kostenfrei werden. Das fordern wir Jusos seit Langem“, so Minkley.

Trotzdem sei die Reform nur ein Zwischenschritt. Eine Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention, deren Ratifizierung in Deutschland seit 2016 aussteht, sei nicht vollständig umgesetzt. Schwangerschaftsabbrüche seien nach wie vor unter engen Voraussetzungen strafffrei, aber nicht grundsätzlich legal. Das gelte auch für Abbrüche aus medizinischer Indikation. Die Kosten werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen. Langfristig erforderlich sei die vollständige Informationsfreiheit für Frauen und die Überführung der Tatbestände in ein Schwangerschaftskonfliktgesetz.